Herbert Schmitz: Frankfurter IRONMAN wurde wegen „Corona“ abgesagt

Herbert Schmitz wird von einigen VIP-Business-Club-Mitgliedern wegen einer unglaublichen Geschichte kontaktiert und hält sofort Rücksprache bei mehreren Rechtsanwälten. Ein Kurz-Interview darf er hierzu veröffentlichen:

Herbert Schmitz: Der „Frankfurter IRONMAN sollte ja am 28.06.2020 stattfinden und wurde wegen „Corona“ abgesagt -oder „auf unbestimmte Zeit“ verschoben. Es wurde kurz darüber berichtet.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Geht es um Ansprüche des Veranstalters?

Herbert Schmitz: Dieses mal nicht. Uns ist nicht bekannt ob diesem ein Schaden entstanden ist.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Worum geht es dann bei ihrer Anfrage, Herr Schmitz?

Herbert Schmitz: Ein Club-Mitglied zeigt uns seinen Beleg für sein Startgeld. Wir waren überrascht: rd. 626 Euro.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ein stolzer Betrag.

Herbert Schmitz: Nun zum Sachverhalt und unserer Frage: Erst nach mehrmaliger Aufforderung mit der Bitte um Erstattung dieses Betrages bekommt der Betroffene die lapidare Mitteilung, dass nach den AGBs, die man online akzeptieren muss, „der Veranstalter berechtigt ist, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen.

Das erscheint mir sehr fragwürdig, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Herbert Schmitz: Kann sich ein Veranstalter so einfach an den Einnahmen aus Startgeldern bedienen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Wiesbaden: Nein, unserer Auffassung nach verstösst dieses in mehrfacher Hinsicht gegen geltende Gesetze.
Wir empfehlen daher jedem Club-Mitglied welches eine solche Antwort bekommt, dagegen vorzugehen.

Herbert Schmitz: Haben Sie bereits Erfahrung mit solchen Dingen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Nicht nur allgemeine Erfahrungen, sondern bereits auch ein Mandat in dieser Sache.

Herbert Schmitz: Wie gehen Sie da vor?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir setzen uns mit dem Veranstalter fundiert mit entsprechenden rechtlichen Hinweisen in Verbindung und suchen eine gütliche zeitnahe Lösung.

Herbert Schmitz: Was benötigen Sie dafür an Nachweisen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Vor allem den Nachweis darüber, dass die Startgebühr bezahlt ist.

Herbert Schmitz: Ist, so wie bisher, auch in solchen Fällen, die Erstberatung noch kostenlos?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ja, wie immer und wir gehen davon aus die Forderungen schnell realisieren zu können.

Bitte kontaktiert uns direkt: 0611-450230
Wie immer, ist eine Erstberatung dort kostenlos

Herbert Schmitz: Teilnehmer sind ja nicht unbedingt aus dem Rhein-Main-Gebiet.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland und haben ja auch Büros und Sprechstunden in anderen Städten. Nicht nur in Deutschland. Bitte schauen Sie doch einmal auf unsere Homepage: www.caesar-preller.de

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